Verfahrensverzeichnis

Zur Information der Öffentlichkeit muss jeder Verein nach § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG ein öffentliches Verfahrensverzeichnis erstellen, welches auf Nachfrage jedem Interessenten, also auch Nichtvereinsmitgliedern, in geeigneter Weise zur Information zur Verfügung gestellt werden muss.
Der Inhalt ist im Einzelnen im § 4e Nr. 1 bis 8 BDSG geregelt.Dieser Verpflichtung kommen wir unmittelbar in Form eines öffentlichen Verfahrensverzeichnisses nach.

1.) Name des Vereins:
Bundesverein für Weiße Schweizer Schäferhunde e.V.

2.) Vorstand:
Vorsitzender: Thomas Zerr
2. Vorsitzender: Ludwig Michel

3.) Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Naumburger Straße 15, 16515 Oranienburg

4.) Zweckbestimmung der Datenerhebung:
Der BVWS ist ein Rassehunde-Zuchtverein im Sinne der Satzung des VDH. Zweck ist die Reinzucht der Rasse Weißer Schweizer Schäferhund (Berger Blanc Suisse) nach der bei der FCI hinterlegten (gültigen) Standard Nr. 347. Demgemäß fördern wir alle Bestrebungen, die der Erfüllung dieses Zweckes dienen. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Mitgliederdaten zum Zwecke der Vereinsverwaltung und Führen eines Zuchtbuches: Anforderung und Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, allgemeine Korrespondenz; Verarbeitung und Nutzung im Rahmen der Mitgliedschaft in den Landesgruppen und im Bundesverband; Verwaltung und Veröffentlichung zuchtrelevanter Daten.

5.)Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
Es werden im Wesentlichen personenbezogene Daten der Vereinsmitglieder, Daten von Welpenkäufern, Lieferanten und tiermedizinischen Einrichtungen soweit sie zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.erhoben und verarbeitet. Es werden Daten über den Namen, Wohnort, das Mitgliedschaftsverhältnis, die Dauer der Mitgliedschaft erhoben und verarbeitet. Diejenigen Personen, die Mitglied im Verein waren, werden zur Abwicklung ihres Mitgliedschaftsverhältnisses ebenfalls noch eine zweckentsprechende Zeit betroffen sein.

6.) Empfänger der Daten:
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, – externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG, – externe Stellen und interne zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke. Zum Versand der VDH-Vereinszeitschrift „Unser Rassehund“ werden Name und Anschrift des Beziehers an die versendende Abteilung im VDH (Verband Deutsches Hundewesen) gegeben.

7.) Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten:
Eine Übermittlung in Drittstaaten findet statt Zur Ausrichtung internationaler Ausstellungen werden die persönlichen Daten der Aussteller an die ausrichtende Nation weitergeleitet! Bei Decksprüngen im Ausland werden personenbezogene Daten an Deckrüdenbesitzer/Hündinenbesitzer und den ausländischen Dachverband übermittelt! Zum Aufbau einen Genetischen Datenbank und Entschlüsselung des Genoms der Rasse BBS werden personenbezogene Daten zusammen mit Blutproben der Hunde übermittelt!

8.) Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Abwicklung der Mitgliedschaft erforderlich sind.

9.) Allgemeine Beschreibung zur Gewährleistung des Datenschutzes:
Der Bundesverein für Weiße Schweizer Schäferhunde e.V. gewährleistet durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten, die im Verein erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Personenbezogene Daten werden im Verein lediglich zur zweckentsprechenden Verwaltung der Mitgliedschaften und im Rahmen der satzungsgemäßen Erbringung von Leistungen erhoben, verarbeitet und weitergegeben.